Entschuldigungen

Entschuldigungsregelung der Erich Kästner-Schule

Kann Ihre Tochter / Ihr Sohn aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen, so sind Sie verpflichtet, die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer spätestens am dritten Tag der Abwesenheit Ihres Kindes darüber zu informieren, dass es sich um eine entschuldigte Fehlzeit handelt.

Bei der Rückkehr in die Schule muss die Schülerin / der Schüler eine schriftliche Entschuldigung über die gesamte Dauer der Fehlzeit und den Grund (z.B. Krankheit) für das Fernbleiben vom Unterricht bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorlegen.

Zum Download bitte auf das Entschuldigungsformular klicken.

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