Schulelternbeirat

Hallo liebe Eltern,

willkommen auf der Infoseite des Schulelternbeirates der Erich Kästner-Schule!

Ihr Engagement an der EKS bietet Ihnen die Möglichkeit diesen für Ihr Kind so wichtigen Ort mitzugestalten. Durch diesen besonderen Einblick in das Schulleben, können Sie Ihrem Kind ein Stück näher sein. Wir setzen auf Kooperation und so sorgen wir dafür, dass die Schulzeit für alle (Schüler, Lehrer und Eltern) zu einer positiven Erfahrung wird.

Eine Möglichkeit des Engagements ist die Mitwirkung als Klassenelternbeirat, der automatisch auch Mitglied des Schuleleternbeirates ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Mitwirkung im Förderverein der EKS (siehe Rubrik „Förderverein“).

Hiermit wollen wir Ihnen wesentliche Informationen über das Betätigungsfeld des Schulelternbeirates bzw. Klassenelternbeirates mitgeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: (E-Mail-Adresse folgt)

Warum gibt es einen Schulelternbeirat (SEB)?

In Hessen haben wir Eltern ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus, welches im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt ist.

Wer gehört zum SEB?

Mitglieder des Schulelternbeirats sind die Klassenelternbeiräte und Jahrgangselternvertreter sowie ggf. die Vertreter ausländischer Eltern.

Was sind die Aufgaben des SEB?

Der Schulelternbeirat ist die Vertretung und das Sprachrohr aller Eltern der Schule. Er soll die Wünsche und Meinungen von Eltern gegenüber Schulleitung und Lehrern vertreten. Der Schulelternbeirat wird Verbesserungswünsche von Eltern annehmen, sofern diese mehrere Klassen betreffen, wie z.B. Unterrichtsausfall, Lehrerversorgung, Konflikte mit Lehrkräften, Ausstattung der Schule, Schulhofgestaltung, Gewalt auf dem Schulhof usw.

Der Schulelternbeirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz (siehe Rubrik Schulkonferenz), die Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl des Kreis- und Stadtelternbeirats sowie für die Wahl der Delegierten für die Wahl des Landeselternbeirats.

Für die Dauer von zwei Jahren werden aus der Mitte des SEB eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein bzw. ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Was macht der Vorsitz?

Die oder der Vorsitzende des Schulelternbeirats ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern, lädt zu den Sitzungen ein, bereitet die Tagesordnung vor und leitet die Sitzungen des Schulelternbeirats. Die oder der Vorsitzende kann das in enger Kooperation mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter tun. Weder die oder der Vorsitzende noch der Schulelternbeiratsvorstand kann eigenständig Beschlüsse fassen. Dazu ist immer der gesamte Schulelternbeirat einzuladen.

Wir freuen uns über Ihre Fragen, Anregungen und Hinweise.

Auf eine gute Zusammenarbeit!

  Frau Mikhail                          Frau Tzingouli
SEB-Vorsitzende           Stellvertretende SEB-Vorsitzende

Schulelternbeirat

Kontakt per E-Mail:

Schulelternbeirat@eks-maintal.de

Links für Eltern und Klassenelternbeiräte:

Landeselternbeirat Hessen: http://www.leb-hessen.de/

Klassenelternbeirat: http://leb-hessen.de/startseite/elternmitbestimmung/klassenelternbeirat/

Schulelternbeirat: http://leb-hessen.de/startseite/elternmitbestimmung/schulelternbeirat/

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