Entschuldigungen

Entschuldigungsregelung der Erich Kästner-Schule

Kann Ihre Tochter / Ihr Sohn aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen, so sind Sie verpflichtet, die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer spätestens am dritten Tag der Abwesenheit Ihres Kindes darüber zu informieren, dass es sich um eine entschuldigte Fehlzeit handelt.

Bei der Rückkehr in die Schule muss die Schülerin / der Schüler eine schriftliche Entschuldigung über die gesamte Dauer der Fehlzeit und den Grund (z.B. Krankheit) für das Fernbleiben vom Unterricht bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorlegen.

Auch einzelne Fehlstunden müssen schriftlich über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer entschuldigt werden. Sobald die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer den fristgerechten Eingang der schriftlichen Entschuldigung bestätigt hat, muss Ihr Kind die Entschuldigung bei den Fachlehrerinnen und –lehrern abzeichnen lassen deren Unterrichtsstunden in den Fehlzeitraum fallen. Dies sollte möglichst in den ersten zwei Wochen nach Rückkehr Ihres Kindes in den Unterricht geschehen.

Zum Download bitte auf das Entschuldigungsformular klicken.
Entschuldigungsformular neu

 

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